Was Autos und Testamente gemeinsam haben.

Unsere Autos bringen wir selbstverständlich zur Werkstatt und zum TÜV, um weiter sicher fahren zu können oder den Wert zu erhalten. Mit unseren persönlichen Lebensverhältnissen sollten wir nicht minder sorgfältig umgehen. Es gibt zwar keine Pflicht, sein Testament regelmäßig auf den neusten Stand zu bringen. Aber – wie die unabhängigen Notarkammern zu Recht regelmäßig betonen: „Ein Testament-TÜV“ lohnt sich.

Absicherung der Kinder?

Es gibt ein paar interessante Punkte, die man testamentarisch besonders regeln sollte. An erster Stelle steht oft die Absicherung der Kinder, gerade bei jüngeren Eltern. Eine Gestaltung kann für diesen Fall sein, die Kinder im Testament als Erben des länger Lebenden einzusetzen. Wenn ein Elternteil dann verstirbt, kann dies natürlich interessengerecht sein. Haben sich aber die Umstände geändert, kann der verbleibende Ehepartner die Regelung nicht mehr abändern. Es bleibt dann nur die Erbausschlagung.

Der beste Zeitpunkt ist heute.

Wann lohnt es sich also, die Regelung auf den Prüfstand zu stellen? Der richtige Zeitpunkt ist nicht nur Gefühlssache oder ein unbestimmtes „Demnächst“. Wer vernünftig an dieses nicht immer einfache Thema herangeht, sollte sich regelmäßig fragen, was erreicht werden soll - etwa ob eine vollständige Absicherung der Kinder noch notwendig ist. Was für die ersten Lebensjahre ein schlüssiges Anliegen sein kann, mag sich später ändern – etwa wenn die Kinder aus dem Haus sind und genug Geld verdienen oder weggezogen sind. Dann mögen zum Beispiel Enkel in den Mittelpunkt stehen. Ganz ohne Rechte sind die Kinder als direkte Nachkommen aber auch in diesem Fall nicht. Denn die Kinder haben in aller Regel einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser kann ihnen nur nach schweren Verfehlungen wie zum Beispiel vorsätzlichen Misshandlungen des Erblassers oder nach schweren Straftaten, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung führen, entzogen werden.

Übrigens, wussten Sie, dass immer häufiger inzwischen auch Regelungen zum digitalen Nachlass aufgenommen werden, so zum Beispiel zu sozialen Netzwerken. Die Notarkammern stellen hier erste Informationen zur Verfügung. Sprechen Sie offen mit den Notaren als Ihre unabhängige Vertrauensperson, damit ein für die jeweilige Lebenssituation passendes Regelwerk getroffen werden kann.

Ihre Vermögensentwicklung im Blick.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Vermögensentwicklung. Zu Lebzeiten sollte geprüft werden, ob eine Vermögensübertragungen sinnvoll ist oder sogar über eine gesellschafts-rechtliche Gestaltung nachgedacht werden kann. Viele ältere Herrschaften denken auch über karitative Verwendungen nach. Dann muss überlegt werden, ob zum Beispiel sogar eine Stiftung gebildet werden kann. Aufgabe des Notars ist es, Sie in der notariellen Gestaltung zu betreuen. Die steuerrechtlichen Auswirkungen werden über die Steuerberatung zu klären sein.

Notarielles Wissen nutzen.

Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass die ehemals getroffene Reglung optimierungsbedürftig ist, sollte der Weg zum Notar gewählt werden. Denn derartige gemeinschaftliche Testamente können geändert werden, wenn beide Erblasser noch leben. Die Änderung kann dann relativ unproblematisch gemeinschaftlich erfolgen oder durch einen beurkundeten Rücktritt eines Erblassers. Ist ein Partner aber bereits verstorben, so kann ein gemeinschaftliches Testament nur noch im Einvernehmen mit dem im Testament genannten Erben geändert werden. Dies ist möglich durch einen sogenannten Zuwendungsverzichtsvertrag, der notariell beurkundet werden muss.

Als unabhängiger Berater unterstützt Sie der Notar bei der Suche nach der rechtssicheren und für Sie optimalen Lösung.

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