Aktuelles zum Grundstückskauf.

Bundesnotarkammer: Zeit und Kosten vermeiden.

Ein Grundstückskauf ist nach wie vor ein oft gehegter Wunsch vieler. Land ist eine immer knapper werdende Ressource. Die Bundesnotarkammer informiert in ihrem aktuellen Newsletter vom 19. August 2021 über wichtige Punkte, die beim Kauf eines Grundstückes fachkundig abgeklärt werden sollten. Diese fassen wir hier für Sie zusammen, damit beim Grundstückskauf unnötige Zeit und unnötige Kosten vermieden werden.

(1) Ist das Grundstück Bauland?

Nicht jede Fläche, die zum Verkauf angeboten wird, ist automatisch Bauland. Ob Käufer ein Grundstück zum Hausbau nutzen dürfen, regeln der kommunale Flächennutzungsplan, die Gemeindesatzung und tatsächliche Gegebenheiten. Prinzipiell lassen sich vier Grundstücksarten unterscheiden, von denen das Ackerland generell ausscheidet, da es nur für landwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist. Wer langfristig denkt, kann auch in verpachtetes Ackerland investieren. Dessen Wert würde sich regelmäßig dann steigern, wenn das Ackerland zu Bauerwartungsland wird.

(2) Was ist Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land?

Weitere Arten von Grundstücken sind das sogenannte Bauerwartungsland, Rohbauland und das baureife Land. Bei Bauerwartungsland benötigt man ebenfalls einen langen Atem: Es kann sein, dass die Gemeinde der Bebauung im ungünstigsten Fall erst in Jahrzehnten zustimmt. Rohbauland hingegen ist zwar bereits als Bauland ausgewiesen, jedoch ist es noch nicht erschlossen und die Bebauung somit noch nicht möglich. Wichtig: Nur das sogenannte baureife Land darf nach dem Kauf und Erteilung einer Baugenehmigung direkt bebaut werden, worauf die Bundesnotarkammer hinweist. Wissen sollte man, dass oftmals nur der Kauf von baureifen Land in der Praxis mit einem Bankdarlehen finanziert wird.

(3) Besichtigung tut gut.

Käufer sollten, idealerweise mit fachkundiger Unterstützung, das Grundstück besichtigen. Denn die Lage kann zusätzliche Kosten verursachen, etwa wenn ein Hang abgetragen oder gestützt werden müsste, das Grundstück in der Nähe von Gewässern liegt oder dergleichen. Wertbildende Faktoren sind die Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten oder die Infrastruktur mit Schulen und Ärzten. Dies steigert oder senkt sowohl den Kaufpreis als auch den Wiederverkaufswert. Idealerweise wird ein bereits voll erschlossenes Grundstück erworben. Dies bedeute, dass die Leitungen für Energie, Wasser, Abwasser, Telefon und auch Internet verlegt sind.

(4) Genaue Prüfung ratsam.

Wer genau die rechtlichen und wertbildenden weiteren Faktoren im Auge behält, bekommt ein realistischeres Bild vom Invest „Grundstückskauf“. Beispielsweise rät die Bundesnotarkammer dazu, die Bebaubarkeit des Grundstückes im Blick zu behalten, also etwa zu klären, welche Pflanzen auf dem Grundstück angebaut sowie ob und wann insbesondere große Bäumen gefällt werden dürfen. Wichtig ist die Überprüfung des Bebauungsplans. Dort finden sich zum Beispiel Regelungen zu Grenzabständen, der maximalen Anzahl der Stockwerke oder zur Form des Daches. Existiert kein Bebauungsplan, bieten die umliegenden Gebäude Orientierung. Wichtig ist auch, ob es sich um ein Wohn-, Misch-, Gewerbe- oder Industriegebiet handelt. Natürlich gibt es noch eine ganze Reihe weitere Aspekte.

(5) Grundbuch und Notar.

Der Notar blickt für Sie in das Grundbuch: Im Grundbuch sind mögliche Rechte und Lasten des Grundstücks eingetragen. Wird zur Finanzierung ein Bankdarlehen aufgenommen, muss im notariellen Kaufvertragsentwurf eine Finanzierungsvollmacht für den Käufer vorgesehen sein. Der Notar prüft, ob ein Vorkaufsrecht zu Beispiel seitens der Gemeinde besteht oder Vormerkungen bzw. weitere Belastungen eingetragen sind. Die Bundesnotarkammer rät: Für die Finanzierung können Käufer vorab prüfen, ob Stadt, Gemeinde, Land, Bund oder Europäische Union Fördermittel gewähren. Vor allem junge Familien können oftmals besondere Unterstützung beantragen.

Mit Ihnen findet der Notar und sein Team die passende Vertragsgestaltung - neutral. unabhängig. Damit der Käufer das Eigentum und der Verkäufer den Kaufpreis rechtssicher erhält.

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